Hallo zusammen,
ich habe einen verworrenen Fall vorliegen:
Für die GmbH als Grundstückseigentümerin ist eine Brief-Eigentümergrundschuld eingetragen.
Jetzt soll das Grundstück verkauft werden, der Brief ist jedoch nicht auffindbar und soll daher aufgeboten werden.
Den Antrag stellt der allein vertretungsbefugte GF der GmbH, legt aber weiter nichts vor.
Das für mich größte Problem ist aber: Die GmbH ist insolvent. Und jetzt?
Ist der GF überhaupt antragsberechtigt? Muss eine Löschungsbewilligung erteilt werden? Habe wirklich gar keine Ahnung...