In meinem Grundbuch ist in Abt. II eingetragen:
II/1: Grunddienstbarkeit für Berechtigter des Flst.1 betreffen Nutzung der Zufahrt zur Parkgarage
und:
II/1: Grunddienstbarkeit für Berechtigter des Flst.2 betreffen Nutzung der Zufahrt zur Parkgarage
Jetzt soll eine dritte Grunddienstbarkeit eingetragen werden für einen weiteren Berechtigten (Flst.3) mit gleicher Berechtigung.
Der Notar schreibt in seine Urkunde, dass Eigt. des Flst. 1 und 2 der Mitberechtigung von Flst.3 zustimmen und bezogen auf ihre eingetragenen Grunddienstabrkeiten insoweit gegenüber dem Eigt. des belasteten Grundtücks teilweise verzichten.
Daraufhin wird beantragt diese Inhaltsänderung jeweils bei der Grunddienstbarkeit Abt. II/1 un 2 einzutragen.
Handelt es sich hierbei um eine eintragungsfähige Inhaltsänderung?
Grundbucheintrag: Der Inhalt der Grunddienstbarkeit ist geändert. Bezug: Bewilligung...!?
Vielen Dank für eure Hilfe!