Inhaltsänderung einer Grunddienstbarkeit

  • In meinem Grundbuch ist in Abt. II eingetragen:

    II/1: Grunddienstbarkeit für Berechtigter des Flst.1 betreffen Nutzung der Zufahrt zur Parkgarage

    und:

    II/1: Grunddienstbarkeit für Berechtigter des Flst.2 betreffen Nutzung der Zufahrt zur Parkgarage

    Jetzt soll eine dritte Grunddienstbarkeit eingetragen werden für einen weiteren Berechtigten (Flst.3) mit gleicher Berechtigung.

    Der Notar schreibt in seine Urkunde, dass Eigt. des Flst. 1 und 2 der Mitberechtigung von Flst.3 zustimmen und bezogen auf ihre eingetragenen Grunddienstabrkeiten insoweit gegenüber dem Eigt. des belasteten Grundtücks teilweise verzichten.

    Daraufhin wird beantragt diese Inhaltsänderung jeweils bei der Grunddienstbarkeit Abt. II/1 un 2 einzutragen.

    Handelt es sich hierbei um eine eintragungsfähige Inhaltsänderung?
    Grundbucheintrag: Der Inhalt der Grunddienstbarkeit ist geändert. Bezug: Bewilligung...!?

    Vielen Dank für eure Hilfe!

  • So eine Inhaltsänderung halte ich für eintragungsfähig. Die besserrangigen Dienstbarkeiten würden grds. die neue Dienstbarkeit sonst bei der Ausübung verdrängen (vgl. OLG Düsseldorf MittRhNotK 1979, 191; dort zur Neubestellung eines Wohnungsrechtes und entsprechende Inhaltsänderung des bereits bestehenden Wohnungsrechts). Ob das bei der nur gelegentlichen Nutzung der Zufahrt - anders als bei einem Wohnungsrecht - so schlimm wäre, sei dahingestellt. Haben die Eigentümer der Grundstücke FlNrn. 1 und 2 der Änderung wirklich zugestimmt? Und wer genau erklärt eigentlich die Bewilligung?

    Schönes :wochenende:

  • ja, es haben die Eigentümer des Flst. 1 und 2, 3 bewilligt und der Eigentümer des belasteten/zu belastenden Grundstücks. Also formell liegen alle notwendigen Bewilligungen vor.
    Ich tu mir nur schwer mit der einzutragenden Inhaltsänderung der bereits eingetragenen Grunddienstbarkeiten...

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