Änderung Ratenanordnung-unregelmäß. Arbeitseink.

  • Hallo, in einem Verf. wurde eine Ratenzahl.-AO beim Aster getroffen.

    Jetzt hat der beigeord. RA. beantragt, dass die Ratenanordnung abgeändert
    wird, da der Aster nunmehr ab Mai 2011 nur unregelmäßig arbeitseink. bezieht
    (im Mai hat er 900 € erhalten und dann wieder im August 400 €). Im Arbeitsvertrag steht
    ein Bruttoeink. von 1.200 €. Bisher wurde in der PKH-Raten-Berech. ein
    durchschn. Eink. in Höhe von 910 € berück.

    Welche Höhe vom Eink. würdet ihr dann jetzt berück.? Mittelwert des Eink.
    über letzte Monate/ Jahr?

    Dankeschön

  • dann einen Mittelwert ab Mai-jetzt ? weil ab da ist es unregelmäßig. der AN hat in diesen monaten nur insg. 1.300 € erhalten.
    dann kann man aber nur ca. 250 € als eink. berück. !?

  • in solchen fällen, um weitere arbeit zu vermeiden, lasse ich mir die letzten drei gehaltsabrechnungen vorlegen (wenn sich der anwalt jetzt erst meldet die gehaltsabrechnungen von jetzt an zurück) und bilde daraus dann das mittelmaß. so gleicht sich das mal mehr oder mal weniger vorhandene einkommen gut aus und man muss den beschluss nicht öfter ändern. der aufwand wäre viel zu groß

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