Gerichtsstand Gebührenklage und Vollstreckungskosten

  • Hallo,
    wir hatten einen KFB gem. § 11 RVG gegen die Mandantin erwirkt und daraus diverse Vollstreckungsmaßnahmen eingeleitet. Die Mandantin hat gegen den Beschluss sof. Beschwerde eingelegt und Einreden "die nicht im Gebührenrecht liegen" erhoben. Diese Beschwerde wurde uns erst so spät durch das Gericht übersandt, dass bereits erhebliche Vollstreckungskosten entstanden waren. Der Beschwerde wurde abgeholfen.
    Nun soll Gebührenklage erhoben werden, die könnte ja gem. § 34 ZPO am Ort des Hauptprozesses erfolgen. Ich bin mir aber nicht sicher, was mit den Vollstreckungskosten ist. Können die dort mit eingeklagt werden oder müssten die als Schadensersatzposition am Ort der Beklagten geltend gemacht werden?? Oder dürften die Vollstreckungskosten gar nicht mit geltend gemacht werden, weil sie dem Ursprungstitel folgen? Da jetzt (als Schadensersatzposition) die Verjährung droht: Hilfe! und Danke?
    Grüße
    JuliD

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