Übernahme des Bausparvertrages des Mj.

  • Die nachfolgende Fallkonstellation ist mir bislang noch nicht untergekommen,
    daher benötige ich den ein oder anderen Hinweis:

    (Ich habe vorliegend zweifel, ob überhaupt Genehmigungstatbestände greifen...:gruebel:)

    Eltern wollen den Bausparvertrag des Minderjährigen auf sich selbst übertragen bzw. übernehmen.

  • Tut mir echt leid; aber wenn ich in diesem Subforum nur das Wort "Bausparvertrag" eingebe, tun sich genügend Threads auf , die zur Lösung beitragen.

    Klar , das das ganze als Schenkung an die Eltern wegen Schenkungsverbot nicht funktioniert.
    Schuldrechtlich läufts daher auf Forderungsverkauf hinaus und dinglich auf ne Abtretung.

    Als weitere Stichworte nenne ich nur noch §§ 1795 II und § 1812 BGB .

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