Die nachfolgende Fallkonstellation ist mir bislang noch nicht untergekommen,
daher benötige ich den ein oder anderen Hinweis:
(Ich habe vorliegend zweifel, ob überhaupt Genehmigungstatbestände greifen...)
Eltern wollen den Bausparvertrag des Minderjährigen auf sich selbst übertragen bzw. übernehmen.