Hallo zusammen,
ich hab hier beim Verwaltungsgericht den Antrag einer Hochschule für Technik und Wirtschaft auf Festsetzung der Auslagenpauschale nach § 162 Abs. 2 VwGO iVm VV 7002 RVG, also 20 €. Dazu wollen die Herrschaften 19 % Umsatzsteuer. Das geht doch nicht, oder? Ich würd das einfach damit begründen, dass § 162 VwGO nur auf VV 7002 RVG verweist und das RVG (und somit VV 7008 RVG) sonst nur für RAe gilt. Oder gibts da noch andere Vorschriften?
Die Hochschule meint: "§ 104 Abs. 2 S. 3 ZPO sagt: Zur Berücksichtigung von Umsatzsteuerbeträgen genügt die Erklärung des Antragstellers, dass er die Beträge nicht als Vorsteuer abziehen kann." Da sie die Erklärung abgegeben haben, soll ich doch jetzt bitte die Umsatzsteuer festsetzen...
Ich steh aufm Schlauch...
Bitte um Hilfe...