Umfang Kontovollmacht

  • @ Manfred zu #16:
    Siehe die beiden letzten Sätze meines Beitrags.

    @ beldel zu #19:
    Wenn jemand im Bewusstsein seiner schwindenden Kräfte jemandem eine Vollmacht über Konten erteilt, ist dies ein Vertrauensbeweis. Ich glaube nicht, dass sich jemand in einer solchen Situation Gedanken darüber macht, dass die Vollmacht sich möglicherweise nicht auf notwendige Nachfolgeanlagen mit - aus bankinternen Gründen - geänderter Kontonummer erstreckt. Willenserklärungen sind auszulegen. Gerade hier.
    Und deshalb ist m. E. jedwede Vollmachterteilung dahingehend zu interpretieren, dass der Vollmachtgeber staatliche Kontrolle eben gerade nicht wollte. Andernfalls hätte er nämlich einfach durch Nichtstun sein Schicksal Vater Staat überlassen.

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