Titel = Zahlungsbescheid durch Bezirk, zust. für Rechtsnachfolgeklausel?

  • Bezirk will eine Rechtsnachfolgeklausel für ihren Titel (Zahlungsbescheid des Bezirks über die Beteiligung von Heimunterbringungskosten). Schuldner ist verstorben, RNF-Klausel soll gegen die Erben erfolgen. Ist da jetzt überhaupt das Gericht zuständig gem. § 727, 797 III ZPO?
    Was muss ich da jetzt genau prüfen, rein die Erbfolge (also Erbschein)? Oder müsste ich da jetzt Höhe der Forderung prüfen um festzustellen, inwieweit es sich dabei um eine höchstpersönliche SChuld gem. § 1607 BGB handelt, und zu welchem Teil und vererbliche Teile handelt (Rückstände, Unterhalt für Vergangenheit)?

    Einmal editiert, zuletzt von Phil (9. Mai 2012 um 12:13)

  • Ich gehe mal davon aus, dass dein Bezirk sowas in der Art von Stadt, Landkreis oder so was ist.
    Nach § 797 Abs. 3 ZPO ist für die Entscheidung über die Erteilung einer weiteren Vollstreckungsklausel das Amtsgericht zuständig.
    § 797 Abs. 3 ZPO gilt nicht für die Erteilung einer qualifizierten Klausel nach § 727 ZPO.

    "Ich bin ja wirklich nicht tolerant, aber alles hat seine Grenzen!"
    (Heinz Becker)

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