Bezirk will eine Rechtsnachfolgeklausel für ihren Titel (Zahlungsbescheid des Bezirks über die Beteiligung von Heimunterbringungskosten). Schuldner ist verstorben, RNF-Klausel soll gegen die Erben erfolgen. Ist da jetzt überhaupt das Gericht zuständig gem. § 727, 797 III ZPO?
Was muss ich da jetzt genau prüfen, rein die Erbfolge (also Erbschein)? Oder müsste ich da jetzt Höhe der Forderung prüfen um festzustellen, inwieweit es sich dabei um eine höchstpersönliche SChuld gem. § 1607 BGB handelt, und zu welchem Teil und vererbliche Teile handelt (Rückstände, Unterhalt für Vergangenheit)?
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