Ich habe folgenden Fall:
In § 1 der Satzung steht bisher "Der Verein soll ins Vereinsregister eingetragen werden."
Die Mitgliederversammlung hat nun beschlossen, dass § 1 der Satzung nunmehr heißen soll:
"Der Verein wurd am (Datum) in das Vereinsregister unter dem Az: xy beim AG xy eingetragen."
So was blödes. Eigentlich müsste die doch jetzt in öffentlich beglaubigter Form angemeldet werden. Das verursacht doch nur unnötige Kosten. Gibts hier irgendeinen Ausweg oder muss ich den Vorstand auffordern ordnungsgemäß anzumelden (vielleicht denke ich einfach nur zu sozial).