Erhöhung Beratungshilfegebühren

  • Wie ich gerade hier lesen durfte, sollen die Gebühren in der Beratungshilfe angehoben werden. Ich kenne den Entwurf nicht, aber wenn ich den Beitrag richtig verstehe, wird zB die Geschäftsgebühr, neben einer generellen Erhöhung, pro Angelegenheit um je 25 € erhöht.

    Habe ich jetzt was verpasst oder stellen sich damit die Anwälte in machen (vielen) Bezirken nicht sogar schlechter? Die Freude über diese "Erhöhung" verstehe ich daher nicht. Hier zB können, geraden in Familiensachen wo sich erst später der genaue Umfang ergibt, auf einen Schein auch mehrere Angelegenheiten zu vollen Gebühren abgerechnet werden, d.h. es gibt pro Angelegenheit jeweils 70 €, zzgl. Auslagen, zzgl. Umsatzst., in Zukunft dann halt nur noch 25 € extra pro weiterer Angelegenheit.

    Einmal editiert, zuletzt von Juergen (4. Juni 2012 um 14:23)

  • Hab den fraglichen Abschnitt in deinem Link gelesen, ganz schlau draus bin ich nicht geworden.

    Brauche den Gesetzestext, wie er dann ab 1.7.2013 Geltung haben soll...

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