nachträglicher Antrag nach Tod des Ast

  • RA war 2011 für den Ast. tätig. Im Juni 2012 ist der Ast. nun verstorben. Erben sind lt. RA nicht vorhanden.
    RA hat nun nachträglichen Antrag auf Bew. von BerH ohne Unterschrift des Ast. eingereicht.
    Kann hier BerH noch bewilligt werden?

  • Nein. Vor Beginn der Mandatsübernahme oder zumindest in einem engen zeitlichen Zusammenhang muss sich der RA mit dem Mandanten darüber einig sein, welches Mandat gewollt ist. Dokumentiert wird dieses durch die Unterschrift und Datumseintragung auf dem Antragsformular für Beratungshilfe. Da die Unterschrift fehlt, mangelt es an einem Beweis, dass ein BerHilfemandat abgeschlossen wurde.

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