Nabend beisammen,
ist ein solcher (standardisierter) Bewerbungsbogen bei der Bewerbung bei sämtlichen OLG erforderlich, oder braucht man sich, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, darum nicht zu sorgen?
Die meisten Oberlandesgerichte fordern neben den üblichen Bewerbungsunterlagen einen handschriftlichen, ausformulierten Lebenslauf, aber von so einem Bogen lese ich hier zum ersten Mal (und direkt zum wiederholten Mal).
Bin ich falsch informiert? Ich will nicht riskieren, direkt auf dem falschen Stapel zu landen, wenn ich die besagte Papyrusrolle unterschlage:D
Danke im Voraus für die bewerbunsgbegleitende Angstbewältigung,
LG Phoenix;)