Bewerbungsbogen zwingend erforderlich?

  • Nabend beisammen,

    ist ein solcher (standardisierter) Bewerbungsbogen bei der Bewerbung bei sämtlichen OLG erforderlich, oder braucht man sich, wenn nicht ausdrücklich erwähnt, darum nicht zu sorgen?
    Die meisten Oberlandesgerichte fordern neben den üblichen Bewerbungsunterlagen einen handschriftlichen, ausformulierten Lebenslauf, aber von so einem Bogen lese ich hier zum ersten Mal (und direkt zum wiederholten Mal).

    Bin ich falsch informiert? Ich will nicht riskieren, direkt auf dem falschen Stapel zu landen, wenn ich die besagte Papyrusrolle unterschlage:D

    Danke im Voraus für die bewerbunsgbegleitende Angstbewältigung,
    LG Phoenix;)

  • Ich würde mich auf den Internetseiten der jeweiligen OLG's umsehen, wo du dich bewerben willst. Und wenn da nichts von einem Bewerbungsbogen steht, dann packst du auch keinen in deine Bewerbung. Ich glaub diesen Bogen gibts eher in den südlicheren Gefilden. In Niedersachsen ist mir sowas jedenfalls nicht bekannt.

  • Danke, ja...da sind die OLG ein bisschen eigen. Werde mich wohl eher in der nördlichen Hemisphäre bewerben und hab daher noch nicht viel Wind von dem Formular bekommen;)

  • Ich hab noch ein paar spezielle Fragen zum formalen Aufbau der Bewerbung, kann mir da wer weiterhelfen?

    Ist diese Anrede gebräuchlich, wenn keine Ansprechpartner angegeben sind? Oder sollte man sich lieber telefonisch einen Ansprechpartner durchgeben lassen, weil das ein absolutes No-Go ist?

    Sehr geehrter Herr Präsident des Brandenburgischen Oberlandesgerichts
    sehr geehrte Damen und Herren,

    _______

    Viele Oberlandesgerichte schreiben ausdrücklich, dass sie keine Bewerbungsmappen annehmen.
    Die Bewerbung einfach lochen und auf einen Heftstreifen ziehen, oder wie kann man das elegant machen?
    Lose Blätter werden die ja wohl kaum anfordern;)

    Und soll ich die OLG, die keine Angaben darüber machen, einfach mit Mappen abspeisen? Ich persönlich finde die Mappen stilvoller, kann aber auch nachvollziehen, dass das einen enormen Verwaltungsaufwand birgt.

    ________

    Werden Deckblätter gern gesehen?

    ________

    Macht ein Motivationsschreiben Sinn? Steigert man so seine Aussicht auf Erfolg, oder wird das in dem Sektor als überzogene Selbstbeweihräucherung aufgefasst?

    ________

    Habt ihr ein paar Anregungen zur Berufsbezeichnung? "Bewerbung um eine Ausbildung als Diplom-Rechtspflegerin"
    ist doch irgendwie fad. Und nicht mal absolut korrekt.
    Oder lieber "Bewerbung um einen dualen Studienplatz als Diplom-Rechtspflegerin" (oder lieber als Rechtpflegeranwärterin?)

    Oder lieber Bewerbungsgesuch um/auf?

  • Zunächst würde ich dir raten die Suchfunktion zu nutzen und die Themen die es dazu schon gab zu lesen.

    Leider kann ich dir nicht alle Fragen beantworten, aber ich versuch mal mein Glück:

    -Wenn ausdrücklich keine Bewerbungsmappe gewünscht ist würde ich auch keine machen, bei keiner Angabe würde ich eine Mappe schicken. Ich weiß leider auch nicht wie es dann verschickt werden soll, da hoffe ich auf die anderen im Forum, denn bei uns ist mit Mappe. Mir fällt nur Schnellhefter, Klarsichtfolie oder so eine Art Umschlagsmappe ein (mir gefällt letztere Variante am Besten, ist aber auch ne Art Mappe)

    - Wenn du mit Motivationsschreiben, ein Anschreiben meinst, in dem du sagst warum du den Beruf ergreifst und was du "mitbringst" dann: JA! Ohne Anschreiben geht gar nicht.

    - Deckblatt weiß ich nicht

    - Ausbildung ist ja nicht richtig, es ist ein FH-Studium. Ab jetzt ist es dann zum Teil Geschmackssache; Bewerbung zum Rechtspflegeranwärter oder Bewerbung auf einen Studienplatz zum Diplom-Rechtspfleger FH

    Nun bitte die anderen :D

  • Die Motivation für deine Bewerbung kannst du ja ganz elegant im Anschreiben rüberbringen.
    Wenn ein OLG keine Angaben zur Form der Bewerbung macht, würde ich ihnen einfach eine Mappe schicken, weil es der Großteil deiner Mitbewerber vermutlich auch so machen wird.
    Formuliert hatte ich es bei mir damals so: "Bewerbung um einen Ausbildungsplatz zum Diplom-Rechtspfleger". Auf den Websites der OLGs in BaWü benutzt man diesen Terminus.
    Ich kann dir noch den Tipp geben, dich mit Kleinigkeiten in der Bewerbung nicht zu stressen. Die Auswahl der Bewerber erfolgt durch die Bestenauslese, und die Besten sind nicht unbedingt jene Bewerber, die jede Formulierung zweimal bis dreimal durchdacht haben. Wichtiger ist, dass du mit deinen Zeugnissen und deinem Bewerbungsgespräch überzeugen kannst.

  • Danke für die Antworten.

    Mit Motivationsschreiben meinte ich die besagte "dritte Seite". Ohne Anschreiben läuft nichts, das ist klar. Ich entnehme euren Antworten, dass ein solches Motivationsschreiben längst nicht Gang und Gebe ist, das ist erleichternd :cool:

    Da es für mich als zukünftige Schulabgängerin die erste förmliche Bewerbung ist, will ich nicht blindlings in ein bekanntes Fettnäpfchen stolpern, daher die vielen Fragen :oops:

    Jaja, die Notenauslese...ich gehöre mit 2,3 sicher nicht zu den Spitzenreitern, dafür muss dann alles andere halbwegs überzeugen. Außerdem sollen die Spitzenreiter schön mal Jura studieren gehen :wechlach:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!