Öffentliche Zustellung - Zustelldatum?

  • Ich habe am 04.10.12 einen Aushang angeheftet. Dieser gilt dann ja nach 1 Monat als zugestellt. Es werden dann ja nicht 4 Wochen gerechnet, sondern wirklich 1 Monat oder?

    Für das Zustelldatum habe ich so gerechnet: 4.11.12 Ablauf der Frist; geht aber nicht weil es ein Sonntag war. Somit ist der letzte Tag der Frist der 5.11.12 und zugestellt ist es dann am 6.11.12 oder seh ich das falsch?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen...:)

  • "Für den Fristenlauf gelten über § 222 Abs. 1 die §§ 187 Abs. 1, 188 Abs. 2 BGB. Wurde beispielsweise am 3. September 2002 die Benachrichtigung ausgehängt, so gilt die Zustellung mit Ablauf des 3. Oktober 2002 als bewirkt. Unbeachtlich ist dabei, dass der 3. Oktober auf einen Feiertag fällt. § 222 Abs. 2 ist hier nicht anwendbar. Es liegt keine Frist vor, innerhalb derer eine Partei eine prozessuale Handlung vorzunehmen hat. Das Prozessgericht, nicht der Vorsitzende allein, kann die Frist verlängern. Eine Abkürzung ist nicht gestattet."

    (Musielak/Wittschier, ZPO, 9. Aufl. 2012, § 188 Rn 2)

  • Sorry aber deine Antwort verwirrt mich jetzt noch mehr.

    Hab ich nun richtig gerechnet - Zustelldatum der 6.11.12 oder ist es falsch? :confused:

  • z.w.V. war schneller.

    Nach einigen ZPO-Kommentaren "gilt die Zustellung mit Ablauf des Monats als erfolgt". Somit wäre dies hier der 04.11.2012 Tagesende. Daher m.E. Zustellungsdatum: 04.11.2012, unabhängig von Sonn- oder Feiertag am 04.11.2012.

  • Wegen der Zustellungsfiktion wäre meine Formulierung des Zustellungsvermerks auch nicht (wie sonst):

    "Das/der/die <zugestelltes Schriftstück> wurde dem/der/den <Partei/ggf. z.H. ...> zugestellt am ..."

    sondern:

    "Die Zustellung der/des <zugestelltes Schriftstück> an den/die <Partei/ggf. z.H. ...> gilt mit Ablauf des <Datum> als bewirkt (§ 188 ZPO)."

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