Seit 4 Jahren gibt es hier mal wieder ein Verteilungsverfahren, ich selber bin frisch auf der Abteilung.
Ein Betrag wurde hinterlegt, wegen Gläubigerungewissheit.
Der Hinterlegungsgrund wurde weiter damit begründet, dass das Jugendamt den künftigen Unterhalt der Kinder will.
Folgende Personen erheben Anspruch:
1. JA Unterhalt aus PfÜB
2. Gehaltsabtretung
4. PfüB
So jetzt kommt meine Frage- Verteilungsverfahren, ja oder nein?
Ich denke nein, da es eine Hinterlegung wegen Gläubiger Unsicherheit ist. So dann müsste § 372 BGB greifen.
Vielen dank schon einmal.