Räumung mehrere Angelegenheiten?

  • Muss Vollstreckungssachen vertreten, hier gibts keinen RVG Kommentar und der Mayer Kroiß auf beck online ist gelinde gesagt erbärmlich. Vielleicht kann mir kurz jemand helfen:

    Kostenfestsetzung nach 788 ZPO, Gläubiger vollstreckt aus einem Räumungstitel gegen 3 Personen gleichzeitig mit einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher, will aber für jeden Schuldner eine eigene 0,3 Gebühr nach VVRVG Nr. 3309. Sind das wirklich drei Angelegenheiten, oder doch nur eine und nur eine Gebühr?

  • In der Zwangsvollstreckung gibt es keine Streitgenossenschaft. Das hat der BGH auch schon durchgekaut. Daher bildet jeder ZV-Auftrag gegen einen Schuldner eine eigene gebührenrechtliche Angelegenheit und der RA des Gläubigers kann daher, wenn er gegen alle 3 vorgeht, jeweils eine 0,3 VG (auch, wenn er den Auftrag nur in einem Schreiben an den GVZ gestellt hat) verlangen. Es sind also 3 gebührenrechtliche Angelegenheiten.

    » Die meisten Probleme entstehen bei ihrer Lösung. «
    L E O N A R D O | D A | V I N C I

  • vielen Dank!

    War nur unsicher, weil ich gelesen habe, dass Schuldner für Vollstreckungskosten aber schon als Gesamtschuldner haften können.

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