Muss Vollstreckungssachen vertreten, hier gibts keinen RVG Kommentar und der Mayer Kroiß auf beck online ist gelinde gesagt erbärmlich. Vielleicht kann mir kurz jemand helfen:
Kostenfestsetzung nach 788 ZPO, Gläubiger vollstreckt aus einem Räumungstitel gegen 3 Personen gleichzeitig mit einem Auftrag an den Gerichtsvollzieher, will aber für jeden Schuldner eine eigene 0,3 Gebühr nach VVRVG Nr. 3309. Sind das wirklich drei Angelegenheiten, oder doch nur eine und nur eine Gebühr?