Hallo,
ich habe einen Antrag auf Erlass PfÜB und gleichzeitig Antrag auf Zusammenrechnung von AE + Sozialleistungen nach § 850e Nr.2a ZPO.
Es wird jedoch kein AE gepfändet, sondern eine EU-Rente und eine Unfallrente.
Jetzt ist meine Frage, kann ich dem Antrag so stattgeben? Rente wird ja grds. wie AE gepfändet..