Pfändbarkeit/ Zusammenrechnung Einnahmen Tagesmutter

  • Hallo!

    Ich habe einen Antrag auf Erlass eines PfÜB gegen eine Tagesmutter. Gepfändet werden soll der Anspruch A (an Arbeitgeber) zzgl. "auf Zahlung eines Vorschusses zur hälftigen Erstattung der Aufwendungen zu einer angemessenen Altersvorsorge gemäß § 23 Abs. 2 Pkt. 3 SGB VIII". Ich habe dazu nichts gefunden. Bestehen Bedenken gegen die Pfändbarkeit?
    Außerdem soll der genannte Anspruch nach § 23 SGB VIII als Sozialleistung mit Arbeitseinkommen, in dem Fall der monatliche Aufwendungsersatz für die Betreuung von Kindern, der durch die Stadt an die Tagesmutter gezahlt wird, nach § 850 e Nr. 2a ZPO zusammengerechnet werden. Ich dachte immer, dass Tagesmütter quasi wie selbstständig sind. Kann ich da so eine Zusammenrechnung anordnen. Ich bin gerade ein wenig überfragt.

    Vielleicht kann jemand helfen? Vielen Dank!

  • Für die Zusammenrechnung sind die Voraussetzungen nachzuweisen. Du brauchst also schonmal Nachweis, dass und in welcher Höhe die Schuldnerin Einkünfte bei den angegebenen Drittschuldnern bezieht. Leider sagt mir diese angebliche Sozialleistung auch nichts. Hört sich aber für mich nicht nach laufender Sozialleistungan, die zusammengerechnet werden könnte.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!