Habe eine Löschung eines Haftbefehls § 915 a ZPO vorgenommen, da der Gläubiger mitgeteilt hat, dass die Angelegenheit erledigt ist.
Jetzt teilt er aber mit, dass die Löschung doch nicht erfolgen soll, da lediglich eine Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Schuldner getroffen wurde und noch eine Forderung von mehreren hundert Euro offen ist.
Wie würdet ihr jetzt vorgehen?