Antrag nach § 850 i ZPO des Schuldners

  • Der Schuldner hat im Juni netto 711,00 und im Juli 4.811,00 Honorar als freier Mitarbeiter erwirtschaftet. Er hat keinen festen Wohnsitz und macht Übernachtungskosten von Euro 340,00 und Fahrtkosten von Euro 31,20 geltend. Sein Antrag auf Auszahlung lautet wie folgt: Umsatzsteuer Juni und Juli Euro 135,23 und 914,19, Hotel- und Fahrtkosten Euro 340,00 und Euro 31,20, Pfändungsfreibetrag Juni Euro 711,00 + Pfändungsfreibetrag Juli 1.669,37 = Pfändungsfreier Betrag insgesamt Euro 3.801,75. Ich kann das nicht nachvollziehen. Kann mir jemand helfen, wie ich den Auszahlungsbetrag berechnen kann? Habe nun den Betrag für Juni über Euro 711,00 als pfandfrei akzeptiert und den Juli-Betrag wie folgt berechnet: Nettohonorar Euro 4.811,00 abzüglich pfandfreier Betrag laut Tabelle Euro 1.508,47 + Mehrbetrag über Euro 3.203,67 = Euro 1.607,85 = pfändungsfreier Betrag Euro 1.695,20. Antrag: Dem Schuldner nur Euro 2.406,96 zu belassen. Habe ich da einen Denkfehler?

    Einmal editiert, zuletzt von ZPOlerin (30. August 2013 um 11:45)

  • Lässt sich so auch nicht unbedingt nachvollziehen. Wenn er keinen (festen) Wohnsitz hat, mag er erstmal erklären, warum neben dem Pfändungsfreibetrag noch Wohnkosten 8Hotel) geltendgemacht werden. Wohnkosten sind im Pfändungsfreibetrag enthalten

  • Vielen Dank für den Beitrag. Wo steht, dass Wohnkosten im pfändungsfreien Betrag enthalten sind?

    Der normale pfändungsfreie Betrag dient ja den üblichen Lebenhaltungskosten des Schuldners. Und da gehören Wohnkosten, Lebensmittel etc. eben dazu.

  • Danke für die Antwort: Das ist ein "verquerter" Fall: Ich habe einen Pfüb wegen Arbeitseinkommen beantragt. Der Drittschuldner gab dann DS-Erklärung ab, dass er nicht Arbeitgeber sei. Parallel dazu hat er Schuldner einen Antrag nach § 850 i ZPO gestellt und in der Begründung angegeben, dass er eben freier Mitarbeiter auf Honorarbasis für diese Firma sei und beantragt, dass ihm ein Auszahlungsbetrag von Euro 3.800,00 für diese zwei Monate zu belassen ist. Jetzt habe ich mal vorsorglich nochmal einen Pfüb beantragt wegen sonstiger Bezüge.

  • Vielen Dank für den Beitrag. Wo steht, dass Wohnkosten im pfändungsfreien Betrag enthalten sind?


    Mal gelegentlich in die Kommentierung gesehen? Wozu dient den das pfändungsfreie Einkommen? Es soll dem Schuldner ein menschenwürdiges Leben ermöglichen, dazu gehört auch zwangsläufig, dass Kosten für die Unterkunft im Pfändungsfreibetrag enthalten sind

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