Drittkontenpfändung

  • Also in der Theorie hört sich das gut an, aber nun die Praxis:

    Ich habe eine Pfändung des schuldrechtlichen Anspruchs auf Rückgabe der treuhänderisch verwalteten Kontoguthabenbeträge (=pfändbarer Rückübertragungsanspruch gem. §§ 857, 829 ZPO) zum Drittkonto (Schwägerin der Schuldnerin) veranlasst.. Entsprechender Pfändungs- und Überweisungsbeschluss ist bei Gericht beantragt und erlassen. Nun heißt es so schön: Der Kontenleiher (z. B. Ehepartner des Schuldners) hat dann die für den Schuldner treuhänderisch verwalteten Guthabenbeträge an den Gläubiger herauszugeben.
    Der Kontoleiher ist von mir aufgefordert worden, es passiert aber nichts. Kontoauszüge bekomme ich nicht raus.
    Wie kann es nun weiter gehen, hat Jemand Erfahrungen?

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