Verfahrensgebühr 3309 nach dem 01.08.2013

  • Hallo,

    die Verfahrensgebühr für einen Pfüb hat sich ja Dank RVG-Tabellen-Änderung teils geändert, richtig?
    Irgendwie hab ich langsam das Gefühl, dass ich irgendwo einen Denkfehler habe. Oder die Software der Anwälte und Inkassos hat einen.
    Bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 250,- Euro gibt es als Verfahrensgebühr 0,3 aus 45,- Euro also 13,50 Euro, richtig? Auf den Anträgen stehen nahezu immer 15,- Euro drauf und ich ändere immer alles ab.
    Jetzt hat mir ein Inkassounternehmen aus den nördlicheren Gefilden einen netten Brief geschrieben, ich hätte da unberechtigt irgendetwas abgesetzt und solle das doch künftig lassen bla bla.
    Aber liegt der Fehler wirklich bei mir?

    Vielen Dank für's Mitdenken!

    Liebe Grüße,
    Lynn

  • Auf den Anträgen stehen nahezu immer 15,- Euro drauf und ich ändere immer alles ab.
    Jetzt hat mir ein Inkassounternehmen aus den nördlicheren Gefilden einen netten Brief geschrieben, ich hätte da unberechtigt irgendetwas abgesetzt und solle das doch künftig lassen.
    Lynn

    Na, das ist aber doch echt mal nett. :daumenrau

  • Wobei ich grad mal den ersten Antrag bekommen habe, bei dem die Klage am 06.08.13 eingereicht wurde, es überhaupt theoretisch möglich ist, dass die Mandatierung nach dem 1.8. erfolgte. Ich glaube kaum, dass der Anwalt für jede ZwaVo-Maßnahme gesondert mandatiert wird. :gruebel:

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