Hallo,
die Verfahrensgebühr für einen Pfüb hat sich ja Dank RVG-Tabellen-Änderung teils geändert, richtig?
Irgendwie hab ich langsam das Gefühl, dass ich irgendwo einen Denkfehler habe. Oder die Software der Anwälte und Inkassos hat einen.
Bei einem Gegenstandswert von beispielsweise 250,- Euro gibt es als Verfahrensgebühr 0,3 aus 45,- Euro also 13,50 Euro, richtig? Auf den Anträgen stehen nahezu immer 15,- Euro drauf und ich ändere immer alles ab.
Jetzt hat mir ein Inkassounternehmen aus den nördlicheren Gefilden einen netten Brief geschrieben, ich hätte da unberechtigt irgendetwas abgesetzt und solle das doch künftig lassen bla bla.
Aber liegt der Fehler wirklich bei mir?
Vielen Dank für's Mitdenken!
Liebe Grüße,
Lynn