Erteilung Ausfertigung Ausschließungsbeschluss

  • Hallo,

    wer kann alles eine Ausfertigung von dem Ausschließungsbeschluss verlangen? Es meldet sich bei mir der Staatsbetrieb X und beantragt Ausfertigung wegen baldiger Abtretung. Ob der Staatsbetrieb dann neuer Gläubiger ist oder inwieweit sie beteiligt sind, steht nicht im Schreiben. Aber bevor ich da anrufe, wüsste ich gerne, wer alles antragsberechtigt ist.
    Danke

  • Ich würde dazu tendieren, das wie eine Akteneinsicht zu werten, § 13 Abs. 2 FamFG. Wenn du das berechtigte Interesse als glaubhaft gemacht ansiehst, die Ausfertigung gegen Kostenvorschuss gem. § 13 Abs. 3 S. 1 FamFG erteilen lassen. Bin mir aber auch nicht 100% sicher...

    2 Mal editiert, zuletzt von Katharina (30. Oktober 2013 um 12:17) aus folgendem Grund: Absatz eingefügt

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