Anrechnung Fortbildungskosten PKH mit Raten

  • Hallo,

    hab da eine nette Akte auf den Tisch bekommen und verzweifel grad etwas.
    Die Ast´in hat Antrag auf PKH gestellt. Wurde vom AG bewilligt mit 60,- Euro Raten.
    Dann wurde Beschwerde eingelegt, weil die Fortbildungskosten zur Ostheopatin und die Fahrtkosten während der Arbeit zu Patienten nicht voll angerechnet wurden.
    Abgelehnt mit der Begründung: Fortbildung nicht notwendig zur Arbeitsplatzerhaltung und Fahrtkosten nicht belegt und nicht zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig.
    Die Kosten wurden aber trotzdem mit 164,00 Euro teilweise berücksichtigt.

    LG hält den Beschluss und hätte Fahrtkosten und Fortbildungskosten gar nicht angerechnet. Aber wegen Verschlechterungsverbot bleibts bei 60 Euro.

    Jetzt kommt ein Schreiben des Arbeitgebers, dass die Fortbildung wichtig für die Praxis ist und auch die Fahrtkosten notwendig sind.
    Tja, da die Abänderung der Raten ja jetzt der Rpfl zuständig ist sitz ich da wie doof.

    Werden die Fortbildungskosten jetzt voll angerechnet oder nicht ?

    Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

  • Wieso Ratenabänderung? Hat sich denn etwas verändert in den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen? Willst du etwa das komplette Bewilligungsverfahren neu bewerten, obwohl die Verhältnisse gleich geblieben sind? Die rechtliche Wertung ist da im Rahmen der Bewilligung. Davon abzuweichen halte ich für nur seeeeeeeehr schwer vertretbar. Hätten se die Bescheinigung halt eher beigebracht...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Sehe ich auch so.

    Über die Berücksichtigung der geltend gemachten Kosten wurde abschließend entschieden.
    Für eine Neuberechnung besteht diesbezüglich kein Raum.

    Der Antrag wäre nach erfolgloser Zwischenverfügung zurückzuweisen.

  • Es hat sich auch noch verändert, dass sie jetzt Schulgeld bezahlen muss. Wenn ich nur das einbeziehe, komm ich bei 30 Euro Raten raus. Die Frage ist nur, ob ich dann in dem Zuge aufgrund der mitteilung des AG auch die Fortbildungskosten anrechnen könnte. Somit Raten = 0

  • Ich bleibe bei meiner in #2 geäußerten Auffassung. Über die Berücksichtigungsfähigkeit wurde abschließend entschieden, daran würde ich auch im Überprüfungsverfahren nicht rütteln.

    Und Schulgeld... da habe ich bislang noch nie prüfen müssen, ob das berücksichtigungsfähig ist oder nicht, ehrlich gesagt :confused:

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Aber durch die Bezahlung der monatlichen Abgaben an die Schule haben sich doch ihre wirtschaftlichen Verhältnisse geändert.

    Somit überprüfe ich doch nochmal und komme dann auf die niedrigeren Raten. Und dann stehen eben noch die Fortbildungskosten im Raum.

  • Wie u.a. Patweazle u.a. bereits erwähnten, stehen diese Fortbildungskosten nicht mehr im Raum.

    A.A. aber MünchKomm/Motzer § 120 ZPO Rn. 13: Soweit sich die persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse irgendwie ändern, ist eine neue, von vorherigen Bewilligungs-/Abänderungsentscheidungen (die ggfs. auch im Beschwerdeweg ergangen sein können!) unabhängige Neuberechnung (und ggfs. auch Neubewertung einzelner Positionen) vorzunehmen.

    Das erscheint mir mit dem Gesetzeswortlaut gut vereinbar, da lediglich die "wesentliche Veränderung der persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse" als Tatbestandsvoraussetzung gefordert wird und i.Ü. sowohl Präklusionswirkungen als auch eine materielle Rechtskraft dem PKH Verfahren fremd sind (Vgl. BGH NJW 2004, 1805).

    Gruß
    Peter

  • Man kann sich aber auch der richterlichen Auffassung anschließen, wenn man überprüft - vor allem dann, wenn sie zu überzeugen vermag.
    Ich hätte weiterhin Probleme damit, die Fortbildungskosten anzuerkennen, auch unter Vorlage der Bescheinigung des Arbeitgebers.

    Die Begründung "Fortbildung nicht notwendig zur Arbeitsplatzerhaltung und Fahrtkosten nicht belegt und nicht zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig" bleibt ja weiterhin bestehen. Dass der Arbeitgeber bescheinigt, dass die Fortbildung "wichtig" sei und die Fahrtkosten "notwendig" sind, bedeutet nicht, dass die Fortbildungskosten notwendig zur Arbeitsplatzerhaltung sind (gleiches gilt für die Fahrtkosten).

    Dazu kommt noch die Entscheidung des LG:
    "LG hält den Beschluss und hätte Fahrtkosten und Fortbildungskosten gar nicht angerechnet"

    Ich sehe weiterhin nichts, warum auf einmal die Kosten zu berücksichtigen sein sollen (es sei denn natürlich, du findest die richterliche Argumentation überhaupt nicht überzeugend und die Bescheinigung ausreichend).

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Zu den Fortbildungskodten wie Patweazle.
    (Man fragt sich warum der Arbeitgeber diese Kosten nicht übernimmt, wenn sie doch sooo wichtig für seine Praxis sind ?!)


    Was soll denn das für ein Schulgeld sein ?
    Essensgeld an einer Ganztagsschule ? Betreuungskosten damit das Kind an der Schule betreut wird bis die Mutter Feierabend hat ? Sowas würde ich vielleicht berücksichtigen.
    Oder sind es Kosten einer Bezahlschule (Privatschule/Internat)? Die würde ich nicht berücksichtigen. Es gibt ausreichend öffentliche Schulen, so dass eine Unterbringung des Kindes an so einer Schule, zwar sicher förderlich für das Kind, aber nicht unbedingt notwendig ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von Traumtänzer (28. November 2013 um 12:08)

  • Was soll denn das für ein Schulgeld sein ?

    Das ist sicher das Schulgeld für die Ausbildung. Das sind nämlich durchweg Privatinstitute.

    Es macht mir nichts aus, ein Vorurteil aufzugeben. Ich habe noch genügend andere.
    Fraue machet au Fähler, abber firs richtige Kaos braucha mer scho no d'Menner..

  • Nee, das ist das Schulgeld für die Kinder.

    62,50 Euro monatlich


    Ist auch nicht irgendwie Essensgeld, sondern das erhebt die Schule eben für Bücher usw. :gruebel:

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!