Hallo,
hab da eine nette Akte auf den Tisch bekommen und verzweifel grad etwas.
Die Ast´in hat Antrag auf PKH gestellt. Wurde vom AG bewilligt mit 60,- Euro Raten.
Dann wurde Beschwerde eingelegt, weil die Fortbildungskosten zur Ostheopatin und die Fahrtkosten während der Arbeit zu Patienten nicht voll angerechnet wurden.
Abgelehnt mit der Begründung: Fortbildung nicht notwendig zur Arbeitsplatzerhaltung und Fahrtkosten nicht belegt und nicht zum Erhalt des Arbeitsplatzes notwendig.
Die Kosten wurden aber trotzdem mit 164,00 Euro teilweise berücksichtigt.
LG hält den Beschluss und hätte Fahrtkosten und Fortbildungskosten gar nicht angerechnet. Aber wegen Verschlechterungsverbot bleibts bei 60 Euro.
Jetzt kommt ein Schreiben des Arbeitgebers, dass die Fortbildung wichtig für die Praxis ist und auch die Fahrtkosten notwendig sind.
Tja, da die Abänderung der Raten ja jetzt der Rpfl zuständig ist sitz ich da wie doof.
Werden die Fortbildungskosten jetzt voll angerechnet oder nicht ?
Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.