Ausschlagung griechischer Erblasser

  • Ich habe leider nichts Passendes im Forum gefunden, daher meine Frage:
    Ich habe einen griechischen Erblasser und unterschiedliche Aussagen, über Form und Frist für die Ausschlagung. Der Erblasser hatte seinen Wohnsitz in meinem Bezirk, Erben leben teils hier, teils in Griechenland. Schulden sind ebenfalls hier und in Griechenland. 
    Bisher ging ich von einer Ausschlagungsfrist von 4 Monaten aus und Aufnahme der Ausschlagung aus deutscher sicht „normal“ zur Niederschrift des Nachlassgerichts. Nun hörte ich, dass in Fällen, wo der Erblasser dauerhaft außerhalb Griechenland lebt, die Ausschlagung und Registrierung in Griechenland 1 Jahr möglich und ein Anwalt mit der Durchführung zu beauftragen sei.

    • Was gilt aus deutscher Sicht? Hat jemand Erfahrung, ob die griechische Registrierung der Ausschlagung auch für die Verbindlichkeiten in Deutschland genügt?  
    • Haben die Erben tatsächlich 1 Jahr Zeit für die Ausschlagung (auch wenn ich sie als NG aufnehme) oder nur 4 Monate? Die 4 Monate laufen demnächst ab.
    • Fällt die Erbschaft dann den Abkömmlingen an oder können die Erben (wie bei den Ex-Jugo-Staaten) die Ausschlagung so erklären, dass sie auch für die Abkömmlinge wirkt?



    Danke.

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