Mir wird eine Vollmacht einer in Großbritannien lebende Person vorgelegt (Zustimmung zu einer TE-Änderung).
Nach dem Vollmachttext folgt die Unterschrift und das Datum.
Darunter steht "John X, notary public in X, Datum und Unterschrfit des notary"............sonst nix. Apostille ist dabei.
Kann man sowas wirklich nicht beanstanden? Kennt jemand die englischen Vorschriften, welche Mindestanforderungen so eine "Unterschriftsbeglaubigung" dort hat?
45 hat in einem früheren Beitrag mal das zitiert: Aus BayObLG Rpfleger 1999, 326; zum kanadischen Notary Public
"Ein solcher Beglaubigungsvermerk würde zwar das nach deutschem Recht gemäß § 40 Abs. 3 BeurkG bestehende Erfordernis nicht erfüllen [...]. Mit Recht weisen die Beteiligten darauf hin, daß sich die Einhaltung der Form der Beglaubigung nach dem Recht des Staates richtet, in dem sie vorgenommen wurde [...]. Dabei spricht ein Erfahrungsgrundsatz des internationalen Rechtsverkehrs dafür, daß öffentliche Behörden und Notare die für sie maßgebenden Zuständigkeits und Formvorschriften beachten [...]"