Eine im Grundbuch eingetragene Miterbin hat Ihren Erbabteil verpfändet. Die Verpfändung wird zur Eintragung in das entsprechende Grundbuch bewilligt und beantragt. Ich werde die Verpfändung in Abt. II eintragen. Aus Sicht des Grundbuchamts ergeben sich keine Besonderheiten.
Da ich auch als zuständiges Nachlassgericht betroffen bin, würde ich die Verpfändung des Erbanteils in einem förmlichen Beschluss entgegennehmen.
1) Muss in den Beschluss ausser der Entgegennahme sonst noch etwas rein?
2) Erhalten die Erben eine Abschrift des Beschlusses?