Änderungsvereinbarung zu einem Darlehensvertrag genehmigungsbedürftig ?

  • Eltern finanzieren ihr Grundeigentum. Ein Darlehensvertrag wurde 2011 abgeschlossen. Der Vater verstirbt, Mutter ist mit 2 Kindern Erbin. Diese schließt mit der Bank eine Änderungsvereinbarung ab hinsichtlich des bestehenden Darlehens. Sinn ist eine Tilgungsreduktion. Die Mutter kann nur noch eine geringere Rate aufbringen. Das Darlehen wird laut neuem Tilgungsplan abgezahlt sein, bevor die Kinder volljährig werden.
    Die Mutter beantragt die familiengerichtliche Genehmigung. Ist diese überhaupt erforderlich? Ich denke § 1822 Nr. 8 BGB trifft nicht zu.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!