Lebensversicherung in den Nachlass gefallen ?

  • hallo,

    ich habe über die Genehmigung einer Erbausschlagung zu entscheiden. Zum Nachlass gehört ein Grundsück , welches noch mit einem Darlehen belastet war. Es bestand eine Lebensversicherung, die an das Kreditinstitut abgetreten worden ist . Die LV ist auf das Darlehenskonto eingezahlt worden. Nun meine Frage : Kann ich bei meiner Ermittlung der Darlehensverbindlichkeiten die Lebenversicherung in Abzug bringen ?

  • Sind die Darlehensverbindlichkeiten nicht durch die Leistung der Lebensversicherung bereits geschmälert? Sie sind doch bereits durch die Zahlung auf das Darlehenskonto 'in Abzug gebracht'.

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