hallo,
ich habe über die Genehmigung einer Erbausschlagung zu entscheiden. Zum Nachlass gehört ein Grundsück , welches noch mit einem Darlehen belastet war. Es bestand eine Lebensversicherung, die an das Kreditinstitut abgetreten worden ist . Die LV ist auf das Darlehenskonto eingezahlt worden. Nun meine Frage : Kann ich bei meiner Ermittlung der Darlehensverbindlichkeiten die Lebenversicherung in Abzug bringen ?