Vollstreckung von Gerichtskosten im Ausland

  • Hallo Ihr Lieben,
    ich muß mich mit der Frage beschäftigen, inwieweit Gerichte Gerichtskosten im Ausland beitreiben können. :gruebel: Das betrifft GK in sämtlichen Abteilungen und auch die Frage, ob sich Ordnungs- und Zwangsgelder im AUsland vollstrecken lassen. Die SuFu brachte mir Beiträge aus 2006 bzw 2008, nach denen das völlig aussichtslos war, weil GK -Rechnungen keine Titel sind.

    Anderswo habe ich gelesen, man könne die GK-Rechnung ja über die deutschen Auslandsvertretungen an die Kostenschuldner zustellen lassen, in der Hoffnung, dass die freiwillig zahlen - aber mehr auch nicht. Da müsse man aber vorher abwägen, ob die offenen GK so hoch seien, dass sich das lohne.

    Beim weiterlesen bin ich über das Gesetz über die internationele Rechtshilfe in Strafsachen gefallen, wonach u.a. Geldsanktionen und die mit ihnen auferlegten Kosten des Verfahrens in EU-Staaten vollstreckt werden können.


    Hat sich also was geändert? Hat jemand Erfahrungen damit? Wenn ja, wie geht das?

    Herzliche Grüße,

    Schokomo:gruebel:

  • Isset denn ne Kostenrechnung aus einer Strafsache oder eine aus einer Zivilsache? Man müsste bei beiden Konstellationen jeweils unterschiedliche Vorschriften(sammlungen) prüfen...

    Wer "A" sagt, muss nicht auch "B" sagen. Er kann auch feststellen, dass "A" falsch war oder es auch noch "C" gibt.

    Wir Zauberer wissen über sowas Bescheid!

  • Ich hol das mal wieder hoch. Es sollen Gerichtskosten aus einem Strafverfahren von ca. 15.000,00 € niedergeschlagen werden. Schuldner lebt zwischenzeitlich in der Schweiz. Zahlungsaufforderungen blieben unbeantwortet. Auch die Mahnung über die Botschaft unter Fristsetzung blieb erfolglos. Damit ist die Sache ja grundsätzlich erledigt (statt vieler: Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg, Beschluss vom 06. Dezember 2001 – 11 S 999/01 –). Bei so ziemlich allen Entscheidungen geht es aber um Zivilsachen.

    Allerdings bin ich über OLG Köln, Beschluss vom 21.07.2010 - 2 Ws 317/10 - gestoßen und werde daraus nicht so ganz schlau. Das hört sich für mich so an, als ob es doch eine Möglichkeit gäbe, über das Schengen-Besitzstand-Übereinkommen, welches über das das Schengen-Assoziierungsabkommen auch in Bezug auf die Schweiz gilt.

    Mir ist allerdings nicht ganz klar, wie das funktionieren sollte. Weiß da jemand mehr? Falls die Vollstreckung gehen würde, wäre das eine feine Sache, da wir hier einige Schuldner in der Schweiz haben.

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