Hallo Ihr Lieben,
ich muß mich mit der Frage beschäftigen, inwieweit Gerichte Gerichtskosten im Ausland beitreiben können. Das betrifft GK in sämtlichen Abteilungen und auch die Frage, ob sich Ordnungs- und Zwangsgelder im AUsland vollstrecken lassen. Die SuFu brachte mir Beiträge aus 2006 bzw 2008, nach denen das völlig aussichtslos war, weil GK -Rechnungen keine Titel sind.
Anderswo habe ich gelesen, man könne die GK-Rechnung ja über die deutschen Auslandsvertretungen an die Kostenschuldner zustellen lassen, in der Hoffnung, dass die freiwillig zahlen - aber mehr auch nicht. Da müsse man aber vorher abwägen, ob die offenen GK so hoch seien, dass sich das lohne.
Beim weiterlesen bin ich über das Gesetz über die internationele Rechtshilfe in Strafsachen gefallen, wonach u.a. Geldsanktionen und die mit ihnen auferlegten Kosten des Verfahrens in EU-Staaten vollstreckt werden können.
Hat sich also was geändert? Hat jemand Erfahrungen damit? Wenn ja, wie geht das?
Herzliche Grüße,
Schokomo