Hallo zusammen, ich habe einen ganz alten Titel (Beschluss) aus dem jetzt kurz vor der Verjährung noch die ZV eingeleitet werden soll. Der Tenor lautet wie folgt:
1. Der Gläubiger wird ermächtigt, sich durch Zahlung von 53.143,06 DM von der am 05.11.1980 zu Gunsten des Schuldners übernommenen Bürgschaft zu befreien.
2. Der Gläubiger wird ermächtigt, sich durch Zahlung von 55.944,05 DM zu dem Konto-Nr. xy von der Mithaft für den auf diesem Konto bestehenden Kredit zu befreien.
3. Der Schuldner wird verurteilt, im Wege der Vorauszahlung an den Gläubiger die zur Vornahme der zu Ziffer 1. und 2. genannten Handlung entstehenden Kosten in Höhe von 99.093,11 DM zu zahlen.
Wenn ich jetzt ein Forderungskonto für die ZV erstelle, dann ist die Hauptforderung 99.093,11 DM (= 50.665,50 EUR) ohne Zinsen ohne alles. Oder übersehe ich was?
Danke für Eure Hilfe....