Tenor-Verständlichkeitsproblem

  • Hallo zusammen, ich habe einen ganz alten Titel (Beschluss) aus dem jetzt kurz vor der Verjährung noch die ZV eingeleitet werden soll. Der Tenor lautet wie folgt:

    1. Der Gläubiger wird ermächtigt, sich durch Zahlung von 53.143,06 DM von der am 05.11.1980 zu Gunsten des Schuldners übernommenen Bürgschaft zu befreien.

    2. Der Gläubiger wird ermächtigt, sich durch Zahlung von 55.944,05 DM zu dem Konto-Nr. xy von der Mithaft für den auf diesem Konto bestehenden Kredit zu befreien.

    3. Der Schuldner wird verurteilt, im Wege der Vorauszahlung an den Gläubiger die zur Vornahme der zu Ziffer 1. und 2. genannten Handlung entstehenden Kosten in Höhe von 99.093,11 DM zu zahlen.

    Wenn ich jetzt ein Forderungskonto für die ZV erstelle, dann ist die Hauptforderung 99.093,11 DM (= 50.665,50 EUR) ohne Zinsen ohne alles. Oder übersehe ich was?

    Danke für Eure Hilfe....

  • 99.093,11 DM war der Ablösebetrag zum Zeitpunkt des Urteils/Beschlusses (? Beschluss?).

    Nur am Rande:
    Die Zahlung darf beim Schuldner eigentlich nur eingetrieben werden, um sie dann an den Gläubiger von Bürgschaft etc. auszuhändigen oder zu hinterlegen und sich so von der Bürgschaft bzw. Mithaft zu befreien. Wenn der Titel so alt ist, dass er noch auf DM-Beträge lautet und die bei (1) zugrunde liegende Bürgschaft aus dem Jahr 1980 stammt, bedeutet das ja im Zweifelsfall, dass der Schuldner eben bisher kein Problemfall geworden ist, sonst hätte der Gläubiger der Bürgschaft bzw. des Kontos diese Sicherungen wohl schon gezogen. Ist es dann überhaupt noch erforderlich, nun den Titel zu vollstrecken? Möglicherweise ist das Konto ja schon zurückgeführt, die per Bürgschaft gesicherte Forderung bezahlt ... Sonst provoziert man schnell eine Zwangsvollstreckungsgegenklage, die dann auch leicht verloren gehen kann.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

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