Grüßeuch,
ich habe folgende Frage an Euch.
1.
In einem Feststellungsverfahren in Familiensachen (Ehevertrag) wurde der Streitwert durch das Amtsgericht auf 20.000 EUR gesetzt, entsprechend dem vorläufig angegebenen Streitwert.
Im Lauf des Verfahrens hat sich aber herausgestellt, dass der Wert bei 50.000 EUR liegt. Wir haben den Fall gewonnen und nur Beschwerde gegen den Streitwert erhoben.
2.
Der Gegner hat auch Beschwerde gegen die erstinstanzliche Entscheidung erhoben und die Beschwerde nach energischem Hinweis des OLG zurückgenommen.
3.
Das OLG hat sich beim Streitwert am ursprünglichen Wert der 1. Instanz orientiert. Wir waren in der 2. Instanz nicht aktiv.
4.
Reicht somit die Streitwertbeschwerde für die 1. Instanz, da ja der Gegner die Beschwerde zurückgenommen hat, oder müssten wir auch für die 2. Instanz Beschwerde einlegen??
Besten Dank fürs Mitdenken,
canettini