Hallo,
mir liegt zum ersten Mal ein Vergütungsantrag eines für das gerichtliche Verfahren vor dem VerwG bestellten Prozesspflegers (von Beruf RA) gegen die Staatskasse vor.
Ich werde leider nicht fündig, wie ich diesen zu behandeln habe. Laut einer OVG-Entscheidung steht ihm die Vergütung gegen die Staatskasse zu, wenn er Rechtsanwalt ist und offiziell für das Verfahren bestellt wurde. Diese Kriterien sind erfüllt.
Aber wem schicke ich den KFA nun zur Stellungnahme? Dem Bez.Rev.? Oder entfällt das?
Formuliert ihr den KFB wie immer, nur dass die Staatskasse eingesetzt wird und wie veranlasst ihr die Zahlung?
Oder wird dieser Antrag einem PKH-Vergütungsantrag gleichgesetzt?