Antrag nach § 850f ZPO

  • Das ist eine gute Idde, bei chronisch Kranken sind es sogar nur 1 %. Ist nur die Frage was hier dann als Bemessungsgrundlage genommen wird, das Einkommen vor oder nach der Pfändung. Aber das würde sich auf jeden Fall lohnen.

    Das hatte ich damit:

    "Außerdem gibt es doch auch für Medikamente in besonderen Fällen eine Zuzahlungsbeschränkung, wenn ich mich recht erinnere."

    gemeint.

    Sorry, das hatte ich nicht richtig verstanden, da hats nicht geschnackelt. :cool:

    Macht doch nix war vielleicht auch von mir nicht so verständlich zum Ausdruck gebracht ;)

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