Das ist eine gute Idde, bei chronisch Kranken sind es sogar nur 1 %. Ist nur die Frage was hier dann als Bemessungsgrundlage genommen wird, das Einkommen vor oder nach der Pfändung. Aber das würde sich auf jeden Fall lohnen.
Das hatte ich damit:
"Außerdem gibt es doch auch für Medikamente in besonderen Fällen eine Zuzahlungsbeschränkung, wenn ich mich recht erinnere."
gemeint.
Sorry, das hatte ich nicht richtig verstanden, da hats nicht geschnackelt.
Macht doch nix war vielleicht auch von mir nicht so verständlich zum Ausdruck gebracht