Hallole miteinander,
ich bin mir nicht sicher, ob für die Rechtsnachfolgeklausel eines Berufungsurteils n.§ 727 ZPO der Rechtspfleger des Berufungsgerichts oder der Rechtspfleger des Gericht I. Instanz zuständig ist (Berufung abgeschlossen, Akten beim erstinstanzl. Gericht).
Vielen Dank im Voraus
zur Lösung meiner ersten Forumfrage