Hallo Zusammen,
ich habe folgenden Fall:
Klage Streitwert 4.100 €
Schriftliches Vorverfahren, Schriftzsatzwechsel usw usw.
Vergleichsvorschlag durch Gericht, kommt aber nicht zustande, Gericht bittet um Mitteilung ob dem schriftlichen Verfahren zugestimmt wird.
Kläger nimmt Klage zurück, Reststreitwert 900€, dann erst Zustimmung von beiden Parteien, dass im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann (aber ist ja nicht § 495 weil über 600 €). dann VT = Urteil
Über welchen Wert ist die Terminsgebühr entstanden?
Zur Erläuterung: Es haben keine Besprechungen der Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Vergleichsverhandlungen stattgefunden, die eine Terminsgebühr auslösen könnten...