Terminsgebühr ?

  • Hallo Zusammen,

    ich habe folgenden Fall:
    Klage Streitwert 4.100 €
    Schriftliches Vorverfahren, Schriftzsatzwechsel usw usw.
    Vergleichsvorschlag durch Gericht, kommt aber nicht zustande, Gericht bittet um Mitteilung ob dem schriftlichen Verfahren zugestimmt wird.
    Kläger nimmt Klage zurück, Reststreitwert 900€, dann erst Zustimmung von beiden Parteien, dass im schriftlichen Verfahren entschieden werden kann (aber ist ja nicht § 495 weil über 600 €). dann VT = Urteil

    Über welchen Wert ist die Terminsgebühr entstanden?

    Zur Erläuterung: Es haben keine Besprechungen der Prozessbevollmächtigten hinsichtlich der Vergleichsverhandlungen stattgefunden, die eine Terminsgebühr auslösen könnten...

  • Über welchen Wert ist die Terminsgebühr entstanden?


    Über die 900 € ist sie entstanden (vgl. Gerold/Schmidt, RVG, 22. Aufl. 2015, Rn. 53 zu Nr. 3104 VV). :)

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  • Du schreibst, der Kläger hat die Klage zurück genommen. Um was handelt es sich dann bei dem Reststreitwert von 900,- EUR? Über was wurde im Urteil entschieden? Falls es sich hierbei nur um die Kosten handeln sollte, ist m.E. gar keine Terminsgebühr entstanden, da hinsichtlich der Kosten keine mdl. Verhandlung vorgeschrieben ist. Handelt es sich hingegen um die (restliche) Hauptforderung, dürfte eine TG nach den 900,- EUR entstanden sein.

  • Du schreibst, der Kläger hat die Klage zurück genommen. Um was handelt es sich dann bei dem Reststreitwert von 900,- EUR? Über was wurde im Urteil entschieden? Falls es sich hierbei nur um die Kosten handeln sollte, ist m.E. gar keine Terminsgebühr entstanden, da hinsichtlich der Kosten keine mdl. Verhandlung vorgeschrieben ist. Handelt es sich hingegen um die (restliche) Hauptforderung, dürfte eine TG nach den 900,- EUR entstanden sein.


    :daumenrau Stimmt. Da war ich zu voreilig (ich ging nur von teilweiser Klagerücknahme aus). Wenn nur über die Kosten entschieden wurde, dann gibt's gar keine Terminsgebühr (§ 128 Abs. 3 ZPO).

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