Zinshöhe und -beginn

  • Hallo zusammen,

    ich hoffe die Frage ist nicht zu blöd...

    Antrag auf Eintragung einer Zwangssicherungshypothek. Zwei Vollstreckungsbescheide aus dem Jahr 1998.

    Die RA-Kanzlei beantragt die Eintragung der Verzinsung i.H.v. 5 % über dem Basiszinssatz hinsichtlich der Kosten des Verfahrens seit Datum der Vollstreckungsbescheide.

    Im VB steht jedoch, dass die Kosten des Verfahrens mit 4 % seit Erlass des Bescheides zu verzinsen sind.

    1. Frage: Datum (wann ist Erlass? Erteilung oder ZU an den Antragsgegner?)
    2. Frage: Die Zinshöhe ist doch nicht variabel, oder? :gruebel:

    Danke für die Hilfe :oops:

  • 1. Erlass des Bescheides - Datum des Vollstreckungsbescheides

    2. Wenn nur 4 % tituliert sind, können auch nur diese vollstreckt werden. Eine Erhöhung auf den nunmehr gültigen Zinssatz ist nicht zulässig.

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