Liebe Kolleg(inn)en,
ein Schuldner hat - mit Ausnahme von Mieteinkünften von drei vermieteten Wohnungen - keine Einkünfte. Es liegt eine Kontopfändung vor.
Er unterhält ein Pfändungsschutzkonto sowie drei weitere Konten für die Verwaltung der o. g. Mieteinkünfte (und zwar für jede vermiete Wohnung ein gesondertes Konto). Alle Konten werden bei derselben Bank geführt.
Nun stellt er einen Antrag gem. § 850 i ZPO auf Pfändungsschutz für die Mieteinnahmen auf den Nicht-P-Konten.
Geht das? Vielleicht stehe ich ja auch gerade auf dem Schlauch, aber ich könnte doch nur über § 850 k Abs. 4 ZPO i. V. m. § 850 i ZPO den Sockelfreibetrag auf dem P-Konto abweichend festsetzen (sofern erforderlich), aber kann ich denn die Guthaben auf den drei anderen Konten freigeben?
Gruß, Vollstrecki