Hallo zusammen.
Der Pfänder wurde bereits im Januar erlassen, jetzt kommt der Antrag auf nachträgliche Zusammenrechnung des Arbeitseinkommens sowie der Rente des Schuldners. Der Gläubiger hat den ihm damals übersandten Pfüb beigefügt m.d.B. um Ergänzung und anschließende Weitergabe an den Gerichtsvollzieher zur Zustellung.
Steh ich gerade auf dem Schlauch? Ich mache doch einfach einen Beschluss, den ich an Gl., Schuldner und Drittschuldner zustelle und das wars dann oder? Oder muss ich den Beschluss noch mit dem Pfüb verbinden?