Irrtum der Testierenden über Rechtsverhältnisse

  • Ich brauche mal Inputs:

    Mein Erblasser E macht mit seiner Ehefrau ein Berliner Testament:
    "Wir setzen uns gegenseitig als Alleinerben ein.
    Der Überlebende kann über das gesamte Vermögen zu Lebzeiten und von Todes wegen frei verfügen, mit Ausnahme des Grundbesitzes, der beim Tod des E laut Erbvertrag xy direkt in den Besitz der Tochter T des Erblassers übergeht."

    Der Grundbesitz stammt aus dem Nachlass der Eltern des E und bei dem genannten Erbvertrag xy handelt es sich um die letztwillige Verfügung eben dieser Eltern des Erblassers, wonach sie den Erblasser als ihren Alleinerben einsetzen, ersatzweise dessen Abkömmlinge.

    Da der Erblasser seine Eltern überlebt hat, ist die Ersatzerbfolge nicht eingetreten. Mein E und seine Frau sind aber davon ausgegangen, dass die Bestimmung im Erbvertrag der Eltern hinsichtlich der Ersatzerbfolge auch zum Tragen kommt, wenn E nach seinen Eltern verstirbt.

    Und nun??

  • :gruebel: Der Ansatz mit der Weitergeltung des Erbvertrages ist vielleicht von dem Erblasser und seiner Frau falsch gedacht gewesen, aber wenn das Testament so formuliert ist und die Ehefrau den Willen des Erblassers so erklärt, dass Familienbesitz erhalten bleiben soll und sie sich einig waren usw., dann benachteiligt sie sich doch nur selbst....
    Damit könnte ich umgehen....

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