Räumungskosten

  • IV führt den Laden der schuldnerischen GmbH XY nach der Insolvenzeröffnung drei Monate fort bis die gesamte Ware verkauft ist. Vermieterpfandrecht wurde nicht geltend gemacht. Der Vermieter verlangt jetzt die Räumung des Ladens und den Abbau des vor dem Laden hängenden Werbeschildes, welches laut Mietvertrag zu den Pflichten des Mieters gehört. Die sich im Handy-Laden befindlichen Gegenstände (Schrank, Stuhl etc) sind praktisch wertlos.

    1)
    Kann der IV die Gegenstände an die schuldnerische GmbH freigeben und somit die Entsorgungskosten umgehen.
    2)
    Oder handelt es sich hierbei bereits um Masseverbindlichkeiten, da der IV die Gegenstände beim Abverkauf genutzt hat?
    3) Beim Werbeschild würde ich eigentlich sagen: IV entfernt Werbeschild nicht = Schadensersatzanspruch des Vermieters, aber nur Insolvenzforderung. Richtig?

  • Hilft Dir BGH IX ZR 279/13, insbesondere Randnummern 81ff bei lexetius?

    Ich glaube leider nein.

    In meinem Fall wird weder vom IV etwas vorenthalten (er zahlt eine Nutzungsentschädigung bzgl. der Miete für die drei Monate nach IE) noch vom Vermieter die Rücknahme/Abnahme der Räumlichkeiten verweigert.
    Es ist viel mehr die Frage:
    Wer trägt etwaige Entsorgungskosten am Ende der Monate nach Insolveneröffnung.

  • Hatten wir in ähnlicher Konstellation hier kürzlich mal in der Kammer. Wir waren der Meinung, dass der IV räumen muss, weil er zuvor genutzt hat. Mussten dies aber nicht entscheiden. Nur beim Werbeschild wäre ich auch anderer Meinung, denn da hat er ja nicht genutzt, und den entsprechenden Schadensersatzanspruch würde ich auch als Insolvenzforderung sehen.

    Mit freundlichen Grüßen
    AndreasH

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!