Hallo Kollegen.
Folgende testamentarische Formulierung liegt mir vor:
"Unser Sohn A soll, sofern er noch in xy oder Umgebung beruflich tätig ist, folgendes erben:...."
Mir liegt der zweite Sterbefall vor. Im ersten Sterbefall gab die erbende Ehegattin an, dass gewollt war, dass Sohn A alleiniger Schlusserbe sein soll.
Wie würdet Ihr die Formulierung "sofern er noch in xy oder Umgebung beruflich tätig ist,..." erbrechtlich werten bzw. würdet Ihr nur auf den Zeitpunkt des Sterbefalles abstellen ohne Berücksichtigung späterer Änderungen?
Vielen Dank.