Auslegung

  • Hallo Kollegen.

    Folgende testamentarische Formulierung liegt mir vor:

    "Unser Sohn A soll, sofern er noch in xy oder Umgebung beruflich tätig ist, folgendes erben:...."

    Mir liegt der zweite Sterbefall vor. Im ersten Sterbefall gab die erbende Ehegattin an, dass gewollt war, dass Sohn A alleiniger Schlusserbe sein soll.

    Wie würdet Ihr die Formulierung "sofern er noch in xy oder Umgebung beruflich tätig ist,..." erbrechtlich werten bzw. würdet Ihr nur auf den Zeitpunkt des Sterbefalles abstellen ohne Berücksichtigung späterer Änderungen?

    Vielen Dank.

  • Frage vorneweg: was heißt für dich "Umgebung"?

    Wird er überhaupt Erbe?

    Kommst du du zum Ergebnis, dass die Bedingung nicht nur im Zeitpunkt des Schlusserbfalles gelten soll, dann kommst du zu einer mehrfachen aufeinander folgenden Vor- und Nacherbfolge.

    Zieht der Sohn weg, Eintritt der Nacherbfolge. Kommt er wieder, wird er wieder Vorerbe, usw...

  • Die Formulierung "Umgebung" stammt vom Erblasser.

    Er arbeitet aktuell und zum Todestag in xy. Somit wird er Erbe.

    Frage ist nur, ob ich mich zu weit aus dem Fenster lehne, wenn ich keine Nacherbfolge bestimme.

  • Hast du denn Hinweise wer Nacherbe werden sollte? Wer wäre denn jetzt gesetzlicher Erbe, das hast du leider bislang noch nicht beantwortet.

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