Hallo zusammen,
ich muss einen Gegenstandswert aus einem Verwaltungsakt berechnen, folgender Sachverhalt:
Unsere Mandantin bekam vom Bauamt eine bauaufsichtliche Verfügung.
1: hiermit wird die Nutzung des Gebäudes untersagt, Brandschutztechnische Mängel.
2: wir fordern Sie auf prüffähige Bauunterlagen einzureichen.
Zwangsgeld wurde auf 5.000€ festgesetzt.
Bauantrag wurde nunmehr eingereicht und genehmigt. Widerspruch gg. die Verfügungg hat undere Mandantin selber eingereicht. Die Nutzungsunterlassung wurde aufgehoben. Das Widerspruchsverfahren läuft noch!
Ich soll unserer Mandantin rine Vorschuss-Rechnung übermitteln. Im Streitwertkatalog finde ich nicht viel. §52 GKG anwendbar?
Kann mir jemand helfen?
Lg Bea