Flurbereinigungsteilnehmer A verzichtet zugunsten von B auf das Grundstück X. A möchte (B natürlich auch), dass wir im Flurbereinigungsplan ein Vorkaufsrecht am Grundstück X für ihn eintragen. Das Vorkaufsrecht soll aber nur ausübbar sein, wenn B das Grundstück X alleine (also ohne andere Eigentumsgrundstücke) verkauft. Sobald B auf das Grundstück X und auf ein anderes Grundstück verzichtet, dann soll A kein Vorkaufsrecht haben. Funktioniert das als Eintragung im Grundbuch mit evtl. folgendem dinglichen Eintragungstext "Das Vorkaufsrecht kann nur ausgeübt werden, wenn Grundstück X ohne ein anderes Grundstück verkauft wird"?
Hintergrund:
Grundstück X ist Gartenland und dient dem Hausgrundstück von B. Das Gartengrundstück liegt etwas weiter weg vom Hausgrundstück. A möchte durch das Vorkaufsrecht "verhindern", dass der Garten in die Hände eines Eigentümers gelangt, dem das Hausgrundstück nicht gehört.