Hallo,
die Eltern eines Betreuten haben dem familienfremden Betreuer angeboten , ihn für seine Betreuung , die sehr aufwändig ist, zu entgelten. Der Betreuer fragt an , ob seitens des Betreuungsgerichts Bedenken bestehen, wenn er auf die Aufwandspauschale gegenüber der Landeskasse verzichten würde.