Ich stehe grade leider mal wieder auf dem Schlauch, was Rangvorbehalte angeht ...
Problem ist folgendes: In Abt. II stehen insgesamt 5 Rechte. Bei II/3- II/5 ist jeweils ein Rangvorbehalt eingetragen. Nun soll eine Grundschuld ins Grundbuch, die im Endeffekt Rang vor II/3-II/5 haben soll. Es schreibt der Notar, dass er die Grundschuld in den bei den Rechten II/3-5 vorbehaltenen Rang einweist. Er möchte also quasi alle Rangvorbehalte ausnutzen ?! Die Grundschuld hat nur einen Betrag von 100.000 EUR, die Rangvorbehalte jeweils 150.000 €. Muss er das nicht konkretisieren bzw. würde das dann nicht einfach nur II/3 betreffen? Für Antworten wäre ich dankbar.