An dem Grundstück Flst. 100 wird eine Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche von ca. 30 m² und an einer Teilfläche von ca. 40 m² bewilligt und zur Eintragung beantragt.
Kann die Vormerkung wie folgt als eine Vormerkung im Grundbuch eingetragen werden: "Vormerkung zur Sicherung des Anspruchs auf Übertragung des Eigentums an einer Teilfläche von 30 m² sowie an einer Teilfläche von ca. 40 m² für... Bezug..."?
Oder müssen zwei Vormerkungen mit einem Gleichrangvermerk eingetragen werden?