Seit Einführung des elektronischen Rechtsverkehrs kommt es vermehrt dazu, dass Anträge von den Notaren doppelt, manchmal sogar vielfach eingereicht werden.
Wie geht ihr damit um?
Solange ein Antrag noch nicht vollzogen ist, betrachte ich die mehrfach eingereichten Unterlagen als einen einheitlichen Antrag.
Nun habe ich den Fall, dass eine Eintragung schon vorgenommen wurde und derselbe Antrag nochmal übermittelt wurde. Klar ist, die Bewilligung ist durch die Eintragung verbraucht. Letztlich müsste der Antrag zurückgewiesen werden.
Mir geht es eigentlich mehr um die Frage, gibt es (technische Möglichkeiten), diese Mehrfachvorlage zu verhindern, vor allem natürlich auf Seiten der Notare.
Ein Problem könnte ja vor allem in Vertretungsfällen entstehen. Hier wusste ich natürlich, dass ich die Eintragung erst vorgenommen habe. Wenn aber wegen Urlaubs ein Vertreter mit der Sache befasst wäre, wäre ihm das sicher nicht aufgefallen. Ich schaue ja nicht, ob zufällig vorher schon eine Grundschuld auf Grund der Bewilligung eingetragen wurde.