Hallo. Der Schuldner ist verstorben und hinterlässt keine Erben bzw. diese haben ausgeschlagen. Es wurde eine Nachlasspflegschaft angeordnet. Nachlasspfleger ist Rechtsanwalt X.
Es soll die vollstreckbare Ausfertigung einer notariellen Urkunde eines ausgeschiedenen Notars die hier bei Gericht verwahrt werden umgeschrieben werden. Formulierung wie folgt:" .......vollstreckbare Ausfertigung wurde der Y Bank in Z zum Zwecke der dinglichen Zwangsvollstreckung gegen RA X in A in seiner Eigenschaft als Nachlasspfleger für die unbekannten Erben des Erblassers E erteilt".
Diese Formulierung gefällt wohl der Bank und dem Nachlasspfleger nicht. Diese verlangen eine Änderung in ".....auf die unbekannten Erben vertreten durch de Nachlasspfleger RA X". Warum ist die erste Formulierung nicht richtig? RA X ist Partei kraft Amtes, dies ist auch aus der ersten Klausel erkennbar.
Formulierung Klauselerteilung gegen Nachlasspfleger
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iceman -
23. Mai 2018 um 15:14
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vermutlich da der Nachlasspfleger nicht Partei kraft Amtes sondern Vertreter der unbekannten Erben ist.
Ein Nachlassverwalter wäre Partei kraft Amtes.....
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Ok. hier habe ich mich falsch ausgedrückt. Es geht letztlich ja auch nur um die von uns gewählte Formulierung die hier beanstandet worden ist. Warum kann man diese so nicht verwenden ?
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siehe #2
Die verlangte Änderung ist die einzig richtige Formulierung.
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oder erteilst du sonst Klauseln gegen
Herrn Meier, als Rechtsanwalt des Beklagten
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