Guten Morgen,
mir steht ein Versteigerungstermin mit mehreren Grundstücken bevor. Sie sollen sowohl im Einzel- als auch im Gesamtausgebot versteigert werden.
Nun wurden Abfallgebühren, die in unserem Bundesland als öffentliche Last gelten, in einem Gesamtbetrag angemeldet.
Frage:
Werden die Gebühren bei den Einzelausgeboten im Verhältnis der Verkehrswerte aufgeteilt oder haftet jedes Grundstück für die kompletten Lasten? Mir ist so, als wenn Letzteres richtig ist, ich finde die Vorschrift aber nicht.