Es ist Freitag und somit der günstigste Tag der Woche um sich mit europäischen Verordnungen zu beschäftigen bzw. diesbezüglich etwas auf dem Schlauch zu stehen.
Ist es möglich eine Bescheinigung nach 1215/2012 für einen dinglichen Arrest über eine Summe X auszustellen und wenn ja muss mir die Zustellung des Beschlusses vorab nachgewiesen werden? Bin mir gerade unschlüssig, ob es sich dabei um eine Geldforderung i. S. d. Verordnung handelt und wie ein Arrest hinsichtlich der "Vollstreckbarkeit" zu bewerten ist, da die Vollziehung ja grundsätzlich möglich, solange die Zustellung binnen der gesetzlichen Frist erfolgt.
Mit freundlichen Grüßen
Teezeit